AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bauleistungen der TGA Rhein-Neckar GmbH.

Bei Bauleistungen wird zusätzlich VOB/B (Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) in der

jeweils gültigen Fassung Vertragsbestandteil, sofern dies im Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbart ist.

Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge:

1. Individualvertrag

2. Angebot / Leistungsbeschreibung

3. diese AGB

4.  VOB/B

2, Vertragsgrundlagen

Maßgeblich sind: 

– Angebot

– Leistungsverzeichnis

– Ausführungspläne

– diese AGB

– VOB/B (sofern vereinbart)

-anerkannte Regeln der Technik

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus den vereinbarten Unterlagen.

Nicht enthaltene Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.

Insbesondere nicht enthalten:

– bauseitige Vorleistungen

– statische Nachweise

– Genehmigungen

– Leistungen anderer Gewerke

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Es gilt:

– Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt

– prüffähige Rechnungen

– Zahlungsziel 14 Tage

Bei Zahlungsverzug:

– Verzugszinsen gemäß Gesetz

– Berechtigung zur Leistungseinstellung nach Fristsetzung

5. Nachträge und Leistungsänderungen

Änderungen oder zusätzliche Leistungen führen zu:

– Anpassung der Vergütung

– Anpassung der Ausführungsfrist

Nachträge können auch auf Basis von:

– Stundenlohn

– Einheitspreisen

– ortsüblichen Preisen

abgerechnet werden.

6. Ausführungsfristen

Fristen verlängern sich bei:

– höherer Gewalt

– Lieferengpässen

– Verzögerungen anderer Gewerke

– fehlender Mitwirkung des Auftraggebers

– nachträglichen Änderungen

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher:

– freie und sichere Zugänglichkeit

– Bereitstellung von Strom und Wasser

– rechtzeitige Planfreigaben

– Koordination anderer Gewerke

Verzögerungen gehen nicht zu Lasten der TGA Rhein-Neckar GmbH.

8. Behinderungsanzeige

Behinderungen der Ausführung werden dem Auftraggeber angezeigt.

Die Ausführungsfrist verlängert sich entsprechend.

9. Abnahme

Die Abnahme erfolgt gemäß VOB/B.

Erfolgt keine förmliche Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, wenn:

– sie in Gebrauch genommen wurde

– eine angemessene Frist zur Abnahme erfolglos verstrichen ist

10. Gewährleistung

Es gelten die Regelungen der VOB/B.

Die Gewährleistung entfällt bei:

– Eingriffen durch Dritte

– unsachgemäßer Nutzung

– fehlender Wartung

11. Haftung

Die Haftung ist beschränkt auf:

– Vorsatz

– grobe Fahrlässigkeit

Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Die Haftung ist begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.

12. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der TGA Rhein Neckar GmbH.

13. Kündigung

Es gelten die Regelungen der VOB/B.

Im Falle einer Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.

Zusätzlich besteht Anspruch auf entgangenen Gewinn, soweit gesetzlich zulässig.

14. Gerichtsstand und Recht

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz der TGA Rhein Neckar GmbH.